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Offenlegung von geldwerten Leistungen

 

Transparenz

Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt. Getreu unserem Leitsatz „Orion - Building well-being“ ist es unser erklärtes Ziel, die Lebensqualität der Patienten zu steigern. Dafür braucht es gegenseitiges Vertrauen. Um das Vertrauen der Menschen, mit denen wir täglich zusammenarbeiten, vor allem unserer Kunden und Patienten, zu gewinnen, setzen wir auf Kommunikation und Transparenz – so auch bei der Offenlegung unserer Sponsoringleistungen.

 

Offenlegung

Die Orion Pharma AG hat sich freiwillig zur Einhaltung der Regeln des Pharma-Kooperations-Kodex (PKK) verpflichtet. Dieser Verhaltenskodex der pharmazeutischen Industrie in der Schweiz definiert die Zusammenarbeit mit Fachkreisen und Patientenorganisationen. Der Schweizer Kodex basiert auf den Regelungen der europäischen Dachorganisation EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations), dem EFPIA Disclosure Code.

Die Offenlegung von geldwerten Leistungen an medizinische Fachpersonen (HCPs: Health Care Professionals) und Organisationen (HCOs: Health Care Organisations) wird im Pharma-Kooperations-Kodex im Detail festgelegt und beschrieben. Die Veröffentlichung unserer Sponsoringleistungen erfolgt jährlich, erstmals im Juni 2016, und umfasst jeweils die Zuwendungen aus dem Vorjahr. Als geldwerte Leistungen gelten u.a. Kostenbeiträge für die Teilnahme von Fachpersonen an wissenschaftlichen Veranstaltungen, Entschädigungen für Beratungs- und Dienstleistungen sowie die finanzielle Unterstützung von Fortbildungen sowie Forschung & Entwicklung. Die Offenlegung der individuellen Sponsoringleistungen erfolgt mit ausdrücklicher Einwilligung der betreffenden Personen bzw. Organisationen auf der Basis vorab unterzeichneter Zusammenarbeitsverträge.

 

Weitere Informationen zur Offenlegung gemäss dem Pharma-Kooperations-Kodex unter www.scienceindustries.ch.